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Die Bauleitung wird durch den Gesamtleiter oder Architekten wahrgenommen und ist für alle organisatorischen, logistischen, terminlichen und sicherheitstechnischen Massnahmen auf der Baustelle verantwortlich. Die Bauleitung wird durch die Fachbauleitung unterstützt.
Die Fachbauleitung stellt sicher, dass die prozess- und gebäudetechnischen Anlagen entsprechend den Vorgaben des Planers durch die ausführenden Unternehmer und Installateure umgesetzt werden. Die Inbetriebsetzung der Anlagen soll den Beweis erbringen, dass die Funktionalität der installierten Anlagen entsprechend den Vorgaben sichergestellt ist und allfällige Mängel aufgedeckt, dokumentiert und behoben werden können.
Die Aufgaben des Fachbauleiters sind sehr vielfältig. Je nach komplexität des Gewerkes werden sehr hohe Anforderungen an die Fachbauleitung gestellt. Der Aufgabenkatalog umfasst folgende Leistungen:
- Beraten des Kunden/Gesamtleitung/Bauleitung und Mitwirkung bei der Festlegung des Bauvorganges für die vom Ingenieur geplanten Anlageteile
- Kontrolle der Arbeiten auf der Baustelle hinsichtlich Qualität gegenüber der Spezifikation des Werkvertrages
- Mitwirkung bei der Umsetzung der Vorgaben aus den PQM-Massnahmen
- Teilnahme an den Bau- und Koordinationssitzungen
- Führen und protokollieren von Fachspezifischen Bausitzungen mit den Unternehmern
- Werkstattkontrollen und Werkstattabnahmen von wesentlichen Anlageteilen oder Komponenten
- Organisation und Kontrolle der Ausmassarbeiten Prüfen von Nachträgen
- Planen, durchführen und protokollieren von Teilabnahmen/Vorabnahmen
- Veranlassen offizieller Kontrollen durch die zuständigen Instanzen
- Kontrolle von Leistungsaufstellungen und Rechnungen
- Ueberwachen des Arbeitsfortschrittes auf der Baustelle gegenüber dem Gesamtterminplan der Gesamtleitung/Bauleitung
- Planung, Organisation und Ueberwachung der Inbetriebnahme der Anlagen und Installationen
- Mitwirkung bei der Instruktion des Bedienpersonals
- Planung, Organisation und Durchführung der Abnahmen und Uebergaben
- Einholen und überprüfen der von Lieferanten und Unternehmern erstellten Betriebsdokumentationen
- Einholen und überprüfen der von Lieferanten und Unternehmern nachgeführten Ausführungsunterlagen
- Feststellen von Mängeln und Anordnung von Massnahmen und Fristen für deren Behebung sowie Kontrolle der Mängelbehebung
- Erstellen und Nachführen von Listen von Mängeln, die bis zum Ablauf der Garantiefrist zu beheben sind
- Nachprüfen der Schlussabrechnung der Unternehmer und Lieferanten
- Beschaffen von finanziellen Sicherheiten bei den Unternehmern und Lieferanten für die Garantiezeit
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